Schall - Lärm - Geräusche. Planung, Messung und Beratung.

Erfahrung und Leistungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen Ingenieur-Dienstleistungen im Bereich Schall- und Umweltschutz.

Und das mit 18 Jahren Erfahrung im Schall-, Schallimmissions- und Umweltschutz und bei der §§ 26, 28 BImSchG-Messstellen- und der Bauakustik-Güteprüfstellentätigkeit, basierend auf Projektarbeiten im Anlagenbau, der Energietechnik und der Zement-/Bindemittelindustrie.

Hinweis

Nur bei behördlich beauflagten Messungen nach §§ 26, 28 BImSchG ist eine notifizierte (alt: bekannt gegebene) Messstelle erforderlich! Gleiches gilt dem Sinn nach auch für Bauakustikmessungen – nur im geregelten Bereich (Nachweis von baubehördlichen Auflagen) ist eine Güteprüfstelle erforderlich!